Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen pure bavaria tours (Inh.: Mario Staffeldt), Franziskanerstr. 36, 81669 München und Ihnen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.

2. Leistungsinhalt

a. Leistungsinhalt ist die Bereitstellung eines Fahrzeugs mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung; die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Angaben zu den einzelnen Ausflügen auf unserer Webseite und der Auftragsbestätigung.

b. Die Leistung umfasst nicht

  • die Beaufsichtigung der Fahrgäste,
  • die Beaufsichtigung von Sachen, die Sie oder einer der Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklassen,
  • die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
  • Eintritte, Führungen, Mahlzeiten, Getränke;

dies gilt nicht, soweit etwas Anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

c. Leistungsänderungen durch pure bavaria tours, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, von pure bavaria tours nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen nicht erheblich und für Sie zumutbar sind. Wir müssen Ihnen Änderungen unverzüglich nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes mitteilen.

3. Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt über eine Buchungsanfrage auf unserer Webseite oder telefonisch und stellt ein rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit uns dar. Der Vertrag kommt mit Zugang einer in Textform verfassten inhaltlich deckungsgleichen Bestätigung bei Ihnen durch uns zustande.

4. Zahlung

a. Die Teilnahmebestätigung enthält die Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug nach Erhalt fällig.

b. Die Zahlung kann in Bar erfolgen oder mittels Überweisung auf unser Geschäftskonto oder über paypal.

5. Beschränkung der Haftung

a. Unsere Haftung für alle vertragliche oder deliktische Schäden, die nicht das Leben, den Körper oder die Gesundheit betreffen, ist auf die Höhe des dreifachen Preises beschränkt, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht.

b. § 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person ist damit ausgeschlossen, als der Schaden 1.000,00 € übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

6. Rücktritt durch Sie

a. Sie können jederzeit vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei einem Rücktritt oder einem Nichtantritt der Fahrt verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Preis.

b. In diesem Fall haben wir einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, es sei denn, Ihr Rücktritt beruht auf einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem vereinbarten Preis unter Abzug des Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und gewöhnlich mögliche andere Verwendungen des Fahrzeugs. Wir können die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschal pro Person wie folgt berechnen:

  • ab 29 bis 20 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 10% der vereinbarten Vergütung,
  • ab 19 bis 10 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 20% der vereinbarten Vergütung,
  • ab 9 bis 3 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 40% der vereinbarten Vergütung,
  • ab 2 Tage bis 24 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt 50% der vereinbarten Vergütung,
  • weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt oder bei Nichtantritt 90% der vereinbarten Vergütung.

Es bleibt Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

7. Kündigung oder Rücktritt durch uns

a. Wir können vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall können Sie nur die Ihnen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Buchungsanfrage entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.

b.Wir können nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt (hierzu zählen Ereignisse wie z. B. Wetterlagen, die für Leib und Leben bedrohlich sind) oder durch Sie erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund einer Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art sind wir auf Ihren Wunsch hin verpflichtet, Sie zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Die Pflicht zur Rückbeförderung entfällt, wenn und soweit die Rückbeförderung einzelner Personen aufgrund von Umständen, die diese zu vertreten haben, für uns unzumutbar ist.

8. Verhalten der Teilnehmer

a. Den Anweisungen des Fahrers ist Folge zu leisten.

b. Teilnehmer, die begründeten Anweisungen des Fahrers mehrfach nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit der Teilnehmer und die Weiterbeförderung für uns unzumutbar ist.

c. Alle Gepäckstücke und Wertgegenstände sind vom Teilnehmer beim Ein-, Um- und Aussteigen selbst zu beaufsichtigen und er haftet bei Verlust selbst.

9. Schlussbestimmungen

a. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.

b. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

c. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.